Frauenstreik, LGBTQIA+, nonbinär, queer – die Begriffe sind aktuell quasi omnipräsent in den Medien und auf Social Media. Kalt lassen diese Themen offenbar nur wenige. Diskussionen sind oft gehässig, ja verunglimpfend.
Am 8. Juni bekam auch das Bundesgericht die Gelegenheit dazu, sich mit der Materie zu befassen. Es hatte zu entscheiden, ob eine in Deutschland von einer Person schweizerischer Nationalität erlangte Streichung der Geschlechtsangabe in der Schweiz anerkannt und ins schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Das Bundesgericht beriet die Frage öffentlich und hat sie einstimmig verneint. Es verweist in seinem Urteil auf den klaren Willen des Gesetzgebers, der einstweilen die binäre rechtliche Geschlechterordnung (Mann/Frau) vorsieht und auch einen entsprechenden Eintrag im Personenstandsregister verlangt. Es macht auf die Gewaltenteilung aufmerksam und führt aus, nicht vom ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers abweichen zu dürfen.
Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, dem anderen Geschlecht anzugehören, können in der Schweiz seit dem 1. Januar 2022 den Eintrag im Personenstandsregister von Mann zu Frau oder umgekehrt ändern. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten zu dieser Vorlage untersuchte ein Bericht des Bundesrates (in Erfüllung der Postulate 17.4121 und 17.4185), welche Anpassungen die Einführung eines dritten Geschlechts zur Folge hätte.
Diese sind beträchtlich. Zahlreiche Erlasse – von der Bundesverfassung bis zu Verordnungen der untersten Stufe – wären anzupassen. Auch die praktischen Auswirkungen, etwa auf die Erhebung von Statistiken, wären gross. Zudem führt der Bericht aus, dass das binäre Geschlechtermodell nach wie vor stark in der Gesellschaft und im alltäglichen Leben verankert sei.
Der Bericht des Bundesrates gelangt daher zum Schluss, dass die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts oder für den generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister aktuell nicht gegeben seien.
Nun wird er in einem weiteren Bericht (den erneut das zuständige Bundesamt für Justiz zu formulieren haben wird) aufzeigen, mit welchen Massnahmen die Situation von nichtbinären Personen verbessert werden könnte, unter rechtlicher Festhaltung am binären Geschlechter- modell.
Meine Haltung? Ich stehe ein für Nichtdiskriminierung jeglicher Art, sei es des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder auch der Geschlechtervielfalt. Dies erscheint mir in der heutigen Zeit als Selbstverständlichkeit.
Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass gerade der Umstand, dass die Themen immer und überall diskutiert werden, auch Abwehrreaktionen provozieren kann. Meiner Meinung nach sind Geschlechteridentität und sexuelle Orientierung «nur» ein Teil dessen, was unser Menschsein ausmacht. Seien wir offen, kritisch, besonnen, interessiert und zukunftsorientiert auch bei diesen Themen!
Simone Rusterholz, Juristin, GLP, Biberist.
Texterscheinung: AZM – Solothurner Zeitung, 14.06.2023, Ressort: Kanton Solothurn, Seite: 18

