Ein starkes Zeichen

«Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung», für diese solothurnische Volksinitiative setze ich mich an vorderster Front ein. Die derzeit breit geführte Diskussion zur Beteiligung Behinderter an der Gesellschaft ist auch bezüglich der Wahrnehmung politischer Rechte zu führen. Bereits seit 2014 verpflichtet die UNO-Behindertenrechtskonvention die Schweiz dazu, Schranken für Menschen mit Behinderungen abzubauen und sie in allen Bereichen ein selbstbestimmtes Leben führen zu lassen.

Deswegen sollen nach meiner Meinung und der des breit abgestützten Initiativkomitees auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen politische Rechte erhalten. Aktuell verhindert dies das kantonale Recht. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten sind, sind von der Ausübung politischer Rechte ausgeschlossen. Urteilsunfähig erklärt werden Menschen, um sie insbesondere davor zu schützen, für sich selber finanziell schädliche Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Bezüglich der Ausübung politischer Rechte ist ein solcher Schutz nicht erforderlich.

Wie kann nun sichergestellt werden, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung die oft kompliziert formulierten Wahl- und Abstimmungsunterlagen verstehen? Die sogenannte «Leichte Sprache» formuliert bestehende Texte um. Sie verwendet einfache Wörter, kurze Sätze und verzichtet beispielsweise auf Passivformulierungen sowie die Verwendung des Genitivs. Bereits heute nutzen der Bund und andere Kantone das Instrument der «Leichten Sprache», um komplizierte Sachverhalte verständlich zu machen.

Verstehen Menschen einen Text inhaltlich, so verkleinert sich auch die Gefahr einer möglichen Beeinflussung. Dabei möchte ich betonen: Eine Beeinflussung kann nie ausgeschlossen werden, auch nicht bei Menschen, die urteilsfähig sind. Seien wir ehrlich: Wer stimmt völlig unabhängig? Auch wir orientieren uns an Medien, Parteien, Freundinnen und Freunden. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden.

Bereits heute gewähren der Kanton Genf und unsere Nachbarstaaten auch Menschen mit einer geistigen Behinderung politische Rechte. Das «Leitbild Behinderung» des Kantons Solothurn sieht ebenfalls vor, dass «alle Menschen an politischen Prozessen partizipieren sollen». Machen wir den ganzen Schritt und lassen wir auch geistig Behinderte am politischen Leben teilhaben.

Ich erhoffe mir einen positiven Nebeneffekt der Initiative. Toll wäre, wenn sich die Verwendung der «Leichten Sprache» positiv auf die Höhe der notorisch tiefen Stimmbeteiligung bei kantonalen Vorlagen auswirken würde. Nicht auszuschliessen, dass die Vereinfachung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen einen solchen Effekt haben könnte.

Aufgrund der zahlenmässig geringen Anzahl direkt Betroffener sind die Auswirkungen der Initiative beschränkt. Trotzdem oder gerade deswegen ist die Annahme dieser Initiative für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung und deren Familie ein starkes Zeichen.

Simone Rusterholz, Juristin, GLP, Biberist Im Turnus von drei Wochen kommen an dieser Stelle folgende Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus allen Fraktionen zu Wort: Melina Aletti, SP Simone Rusterholz, GLP Beat Künzli, SVP Daniel Probst, FDP Marlene Fischer, Grüne Georg Nussbaumer, Die Mitte

Texterscheinung: AZM – Solothurner Zeitung, 31.01.2023, Ressort: Kanton Solothurn, Seite: 16